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1. WAS IST DURCH DIESE GARANTIE ABGEDECKT.

Signature Systems, auch bekannt als Signature Systems Group, LLC („SSG“), garantiert nur dem Erstkäufer, dass das Produkt, das Gegenstand dieses Verkaufs ist, (a) den von SSG veröffentlichten technischen Daten entspricht und (b) frei von Mängeln in Material und Verarbeitung ist. Die Dauer dieser Garantie beläuft sich auf ein Jahr für MegaDeck® HD, SignaRoad® und DuraDeck® Matten und drei Jahre für EventDeck®, EventDeck® Ultra, HexaDeck®, ArmorDeck®, DanceDeck®, OmniDeck®, Matrax® und California Portable Dance Floor®. Für Produkte, die nicht von SSG hergestellt wurden, übernimmt SSG keine Garantie. Sie werden nur mit der Garantie (sofern vorhanden) des jeweiligen Herstellers verkauft. Zu diesen Produkten gehören Signature Panel® Elite, SportPanel® Plus, CrowdStopper® Barricades, EcoDeck™, ExpressDeck™, CarpetDeck™ und alle Teppiche und Rasen. SSG gewährleistet weiterhin ausschließlich gegenüber dem Erstkäufer die gesamte Arbeits- und Verarbeitungsleistung in Bezug auf die Installation eines SSG-Produkts durch SSG für ein (1) Jahr nach Abschluss der Installation. Stellt der Käufer innerhalb dieser Zeit fest, dass das Produkt nicht den technischen Daten entspricht oder einen Material- oder Verarbeitungsfehler aufweist, muss er SSG das unverzüglich, spätestens jedoch 30 Tage nach Ablauf der Garantie, schriftlich mitteilen, und zwar die genaue Art und Weise, in der das Produkt fehlerhaft war, sowie die Nutzungsbedingungen, die zu solchen Ansprüchen geführt haben, und an SSG ein repräsentatives Muster der behaupteten Mängel zur Prüfung durch SSG-Ingenieure übermitteln.

 

2. WAS IST DURCH DIESE GARANTIE NICHT ABGEDECKT.

SSG übernimmt keine Garantie (a) für Produkte, die nicht von SSG hergestellt wurden; (b) Mängel, die durch unsachgemäße Installation verursacht wurden (sofern diese von einer anderen Partei als SSG durchgeführt wurde); (c) das Versäumnis des Käufers, eine geeignete Installationsumgebung (wie in den veröffentlichten Standardhandbüchern von SSG beschrieben) oder eine ordnungsgemäße Wartung bereitzustellen; (d) handwerkliche Arbeit in Bezug auf die direkte Klebeinstallation von Produkten auf vorhandenen Bodenbelägen, Klebstoffen, Asphalt, Trennmitteln, Wachs, Bodenbelägen, lackierten Oberflächen oder Aushärtemitteln; (e) Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder die Verwendung der Produkte zu anderen Zwecken als denen, für die sie konzipiert wurden, verursacht wurden (einschließlich, als Beispiel, Schäden, die durch den Kontakt mit chemisch reaktiven Materialien, Teppichverschmutzungen, Farbstoffen, Schimmel, Flecken oder Verschüttungen verursacht wurden, Schäden, die durch Verbrennungen verursacht wurden oder die Schäden in Form von Furchen, Kratzern, Vertiefungen, Schäden, die durch Überschwemmungen verursacht wurden, oder durch Unfälle, die durch die Verwendung der Matten verursacht wurden, oder Schäden, die durch scharfe Scheuerschwämme beim Polieren verursacht wurden); (f) Schäden, die durch Unfälle oder Katastrophen wie Feuer, Überschwemmung oder Belastung außerhalb der Konstruktionsspezifikationen verursacht wurden (z. B. durch hohe Absätze, Schuhe mit Spikes, Rolllasten und Möbel ohne Bodenschutz); (g) Schäden, die durch unbefugte Anbauten oder Änderungen verursacht wurden; (h) Schäden während des Versands, der Lagerung, unsachgemäßer Handhabung oder jeglichem Missbrauch durch den Käufer; oder (i) Abweichungen in der Produktfarbe von Mustern oder fotografischen Beispielen oder Verfärbungen der Produkte aufgrund der Einwirkung von ultraviolettem Licht oder Wärmequellen.

 

3. RECHTSMÄNGELHAFTUNG.

Zusätzlich zu den in den vorangegangenen Absätzen genannten Garantien garantiert SSG, dass das Produkt frei von jeglicher Belastung ist und dass das Produkt direkt von der Fabrik, dem Lager oder OEM-Produktionsstätte von SSG für Produkte, die nicht von SSG hergestellt wurden, geliefert wird.

 

4. HAFTUNGSAUSSCHLUSS.

DIE VORSTEHENDEN GARANTIEN GELTEN ANSTELLE ALLER ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR IRGENDEINEN ZWECK, DIE HIER NICHT AUSDRÜCKLICH DARGELEGT WERDEN. KEINE BESTÄTIGUNG VON SSG ODER EINER ANDEREN PARTEI DURCH WORTE ODER HANDLUNGEN, AUSSER WIE HIER AUSDRÜCKLICH DARGELEGT, STELLT EINE GARANTIE DAR.

 

5. BESCHRÄNKUNG DER RECHTSMITTEL.

DIE HAFTUNG VON SSG FÜR IHRE PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN IST UNTER ALLEN HAFTUNGSTHEORIEN AUF DEN ERSATZ DER VON SSG ALS MANGELHAFT ERKANNTEN PRODUKTE ODER DIE NACHERFÜLLUNG DER VON SSG ALS MANGELHAFT ERKANNTEN DIENSTLEISTUNGEN BESCHRÄNKT. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE HAFTUNG VON SSG, DIE SICH IN VERBINDUNG MIT ODER UNTER DIESEM VERTRAG ERGIBT (OB UNTER DEN THEORIEN DES VERTRAGSBRUCHS, DER DELIKTISCHEN HAFTUNG, DER FALSCHEN DARSTELLUNG, DES BETRUGS, DER GARANTIE, DER FAHRLÄSSIGKEIT, DER VERSCHULDENSUNABHÄNGIGEN HAFTUNG ODER EINER ANDEREN THEORIE DES GESETZES), DEN KAUFPREIS DER BETREFFENDEN PRODUKTE ODER DIENSTLEISTUNGEN. ES WIRD DAVON AUSGEGANGEN UND VEREINBART, DASS DER KÄUFER ALLE RISIKEN UND VERBINDLICHKEITEN ÜBERNIMMT, DIE SICH AUS DER ANNAHME, DER HANDHABUNG, DEM TRANSPORT, DER LAGERUNG, DER VERWENDUNG UND DER ENTSORGUNG DER PRODUKTE ERGEBEN. SSG ÜBERNIMMT WEDER EINE HAFTUNG FÜR SSG IM ZUSAMMENHANG MIT DEM VERKAUF ODER DER VERWENDUNG DER PRODUKTE, NOCH ERMÄCHTIGT SSG IRGENDEINE PERSON, DIESE ZU ÜBERNEHMEN.

SSG IST IN KEINEM FALL HAFTBAR FÜR BESONDERE, ZUFÄLLIGE, FOLGE- ODER STRAFSCHÄDEN, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM VERTRAG ODER DEM VERKAUF VON PRODUKTEN AN DEN KÄUFER ERGEBEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE AUF VERTRAGSBRUCH ODER GARANTIE, FAHRLÄSSIGKEIT, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER EINER ANDEREN RECHTSTHEORIE BASIEREN. ZU DEN FOLGESCHÄDEN GEHÖREN UNTER ANDEREM ENTGANGENE GEWINNE, ENTGANGENE EINSPARUNGEN ODER EINNAHMEN, NUTZUNGSAUSFALL DES PRODUKTS ODER ZUGEHÖRIGER GERÄTE, KAPITALKOSTEN, KOSTEN FÜR ERSATZGERÄTE, EINRICHTUNGEN ODER DIENSTLEISTUNGEN, AUSFALLZEITEN, ANSPRÜCHE DRITTER, EINSCHLIESSLICH KUNDEN, UND SACHSCHÄDEN. Diese Einschränkung gilt nicht für Schäden, die durch die Verletzung der Rechtsmängelhaftung verursacht wurden, sowie für Ansprüche wegen Personenschäden. In einigen Staaten sind Beschränkungen von Garantien oder Rechtsmitteln bei Verstößen in bestimmten Transaktionen nicht zulässig. In diesen Staaten gelten die in diesem Absatz und in Absatz 4 genannten Beschränkungen möglicherweise nicht.

 

6. FRIST FÜR DIE KLAGEERHEBUNG.

Jede Klage wegen Verletzung der Gewährleistung muss innerhalb von zwölf (12) Monaten nach Lieferung der Ware eingereicht werden.

 

7. KEINE ANDEREN VERTRÄGE.

Sofern nicht schriftlich geändert und von beiden Parteien unterzeichnet, gelten dieser Vertrag und die Verkaufsbedingungen von SSG als vollständige und ausschließliche Vereinbarung zwischen den Parteien, die alle früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen und alle anderen Mitteilungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieses Vertrags ersetzt.

 

8. RISIKOVERTEILUNG.

In diesem Vertrag werden die Risiken eines Produktausfalls zwischen SSG und dem Käufer aufgeteilt. Diese Aufteilung wird von beiden Parteien anerkannt und spiegelt sich im Preis der Waren wider. Der Käufer bestätigt, dass er diesen Vertrag gelesen hat, ihn versteht und an seine Bedingungen gebunden ist.