<img height="1" width="1" style="display:none" src="https://www.facebook.com/tr?id=1253960151788398&amp;ev=PageView&amp;noscript=1">

SIGNATURE SYSTEMS, AUCH BEKANNT ALS SIGNATURE SYSTEMS GROUP LLC („VERKÄUFER“)

Die folgenden Verkaufsbedingungen, wie sie unten und auf der Vorderseite oder Rückseite erscheinen und wie sie zum Zeitpunkt des Verkaufs auf signature-systems.com angezeigt werden, regeln den Verkauf aller Materialien, Waren oder Dienstleistungen, die vom Verkäufer an den Käufer geliefert werden, und gelten ungeachtet etwaiger widersprüchlicher, gegenteiliger oder zusätzlicher Bedingungen in Angeboten, Bestätigungsformularen, Annahmerechnungen, Frachtbriefen oder anderen Dokumenten oder Mitteilungen des Käufers. Mit dem Kauf der Produkte und Dienstleistungen bestätigt der Käufer, dass die Geschäftsbedingungen für den Kauf der Produkte und Dienstleistungen durch den Käufer gelten, unabhängig von der Form oder den Bedingungen der Bestellung des Käufers. Die nachstehenden, auf der Vorderseite oder der Rückseite dieses Dokuments aufgeführten Bedingungen sowie die Bedingungen auf der Website des Verkäufers unter www.signature-systems.com stellen alle Bedingungen dieses Vertrags zwischen Käufer und Verkäufer dar. Frühere Geschäfte oder Leistungen zwischen den Parteien oder Handelsbräuche sind für die Ergänzung oder Erläuterung der in dieser Vereinbarung verwendeten Begriffe nicht von Bedeutung. Eine Änderung oder ein Verzicht auf diese Verkaufsbedingungen ist für den Verkäufer nur dann verbindlich, wenn sie von einem bevollmächtigten Vertreter des Verkäufers schriftlich genehmigt wurde. Entgegenstehende Garantien, Bedingungen und Konditionen in der Bestellung oder anderen Dokumenten des Käufers gelten als wesentliche Änderungen, haben keine bindende Wirkung und werden hiermit vom Verkäufer ausdrücklich beanstandet und zurückgewiesen. Weder die Bestätigung einer Bestellung durch den Verkäufer noch das Versäumnis des Verkäufers, widersprüchlichen, gegenteiligen oder zusätzlichen Bedingungen in einer Bestellung zu widersprechen, gilt als Annahme dieser Bedingungen oder als Verzicht auf die Bestimmungen dieser Vereinbarung. Die Annahme einer Bestellung durch den Verkäufer wird ausdrücklich von der Zustimmung des Käufers zu den Bedingungen dieses Vertrages abhängig gemacht (unabhängig davon, ob diese Bedingungen zusätzlich oder abweichend von den Bedingungen der Bestellung sind).

 

1. BEGRIFFSERKLÄRUNGEN.

„Käufer“ ist die Person oder Einrichtung, die auf der Vorderseite der Rechnungen, Angebote oder Auftragsbestätigungen des Verkäufers angegeben ist. „Produkte“ sind die auf der Vorderseite einer Rechnung, eines Angebots oder einer Auftragsbestätigung beschriebenen Artikel, die der Käufer erworben hat oder erwerben kann. „Bestellung“ oder kurz „PO“ bedeutet jede Bestellung oder andere Mitteilung des Käufers, mit der der Käufer seine Absicht bekundet, Produkte zu kaufen oder installieren zu lassen. „Verkäufer“ bedeutet Signature Systems, auch bekannt als Signature Systems Group, LLC, eine Delaware Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Hauptsitz in Flower Mound, Texas. „Dienstleistungen“ und „Dienste“ bedeutet die Installation von Produkten, wie in einem Installationsvertrag, einer Bestellung, einer Rechnung, einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung beschrieben, durch die der Käufer solche Installationsdienstleistungen erworben hat oder erwerben kann.

 

2. BESTELLUNGEN.

Bestellungen werden durch eine elektronische Bestellung (PO) des Käufers per E-Mail oder über das eCommerce-Portal des Verkäufers oder durch eine Bestellung (PO) in Papierform per Fax ausgelöst. In den Bestellungen (PO) sind gegebenenfalls die Produkte, die Spezifikationen, die Menge, die Art der Verpackung, der Versand und die erforderlichen Liefertermine sowie gegebenenfalls die Termine für die zu erbringenden Dienstleistungen anzugeben. Alle Aufträge bedürfen der Genehmigung durch den Verkäufer, entweder durch Bestätigung gegenüber dem Käufer oder durch Beginn der Ausführung.

 

3. PREISE.

Die Preise entsprechen den Angaben des Verkäufers und gelten, sofern nicht anders angegeben, für dreißig (30) Tage. Ungeachtet des Vorstehenden beruhen die Preise auf den aktuellen Arbeits- und Materialpreisen und können durch Mitteilung an den Käufer vor der Annahme der Bestellung durch den Verkäufer geändert werden. Die angegebenen Preise verstehen sich ausschließlich aller Verkaufs-, Gebrauchs-, Verbrauchs-, Mehrwert- und ähnlicher Steuern oder Abgaben, die von einer staatlichen Behörde erhoben werden, sowie aller sonstigen Gebühren, einschließlich internationaler Versandgebühren, Makler- und Vermittlungsgebühren, Konsulatsgebühren, Dokumentengebühren, Hafengebühren, Containerabfertigungsgebühren und Einfuhrzölle, sofern in einem solchen Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Sollte der Verkäufer für einen der vorgenannten Punkte haften oder diesen bezahlen, so ist dieser Betrag vom Käufer zusätzlich zum Preis des Auftrags an den Verkäufer zu zahlen. Falls der Käufer eine Steuerbefreiung in Anspruch nimmt, muss dem Verkäufer eine gültige Bescheinigung über die Steuerbefreiung vorgelegt werden. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Preise für jede Bestellung anzupassen, wenn (i) der Käufer nach der Annahme der Bestellung durch den Verkäufer Änderungen verlangt; (ii) die Kosten für Treibstoff, Energie, Material, Vorräte oder Arbeitskräfte steigen; und/oder (iii) ausländische oder inländische Gesetze auf irgendeiner Regierungsebene erlassen werden, die die Kosten für die Herstellung, die Lagerung oder den Verkauf der hierunter erworbenen Produkte und Dienstleistungen erhöhen.

 

4. ZAHLUNG.

Alle Zahlungen gemäß den vorliegenden Bedingungen sind, sofern nicht anders vermerkt oder schriftlich zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart, innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum netto in US-Geldern fällig und zahlbar. Für den Fall, dass die Zahlung nicht wie vereinbart erfolgt, verpflichtet sich der Käufer zur Zahlung von: (i) Zinsen auf überfällige Zahlungen ab dem Zeitpunkt ihrer Fälligkeit in Höhe des niedrigeren Satzes von 18 % pro Jahr oder des gesetzlich zulässigen Höchstsatzes; und (ii) allen Kosten und Ausgaben für die Eintreibung, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren, die dem Verkäufer bei seinen Bemühungen um die Eintreibung dieser fälligen Beträge entstehen. Keine der hierin enthaltenen Bestimmungen sieht die Zahlung von Beträgen vor, die vom Verkäufer nicht rechtmäßig eingezogen werden können. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, einen Kredit oder einen Zahlungsaufschub für eine Bestellung zu gewähren, es sei denn, der Verkäufer hat ihn vor der Annahme einer solchen Bestellung ausdrücklich schriftlich vereinbart. Es werden keine Rabatte gewährt, es sei denn, es ist oben oder auf der Vorderseite ausdrücklich vermerkt. Wenn der Verkäufer in gutem Glauben davon ausgeht, dass die Zahlungsfähigkeit des Käufers beeinträchtigt sein könnte, oder wenn der Käufer eine Rechnung bei Fälligkeit nicht bezahlt, kann der Verkäufer die Lieferung einer Bestellung oder eines verbleibenden Restbetrags aussetzen, bis eine solche Zahlung erfolgt ist, oder eine Bestellung oder einen verbleibenden Restbetrag stornieren, und der Käufer haftet weiterhin für die Bezahlung bereits gelieferter Produkte, aller bisher durchgeführten Arbeiten an den Produkten und aller bisher erbrachten Dienstleistungen. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, von Zeit zu Zeit die Finanzinformationen vorzulegen, die der Verkäufer in angemessener Weise für die Festlegung und/oder Fortführung von Kreditbedingungen anfordert. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller anderen vom Käufer geschuldeten Beträge behält der Verkäufer ein Sicherungsrecht an den Produkten sowie an allen Produkten und Erlösen daraus. Der Käufer ermächtigt den Verkäufer hiermit unwiderruflich, Finanzierungserklärungen einzureichen, die das Sicherungsrecht des Verkäufers an den Produkten belegen.

 

5. LIEFERUNG UND EIGENTUM IN BEZUG AUF DIE PRODUKTE.

Sofern nicht anderweitig schriftlich zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart, erfolgen alle Lieferungen von Produkten durch den Verkäufer FOB Origin (Incoterms 2010) und alle Transportkosten sind vom Käufer zusätzlich zum Preis der Produkte zu zahlen, sofern nicht anderweitig schriftlich vom Verkäufer vereinbart. Vorbehaltlich des Rechts des Verkäufers, den Transport zu stoppen, gilt die Übergabe der Produkte an den Spediteur als Lieferung an den Käufer, und das Eigentum und das Verlustrisiko gehen daraufhin auf den Käufer über, und alle Ansprüche für Verluste oder Schäden sind vom Käufer direkt beim Spediteur geltend zu machen. Die Auswahl des Transportunternehmens und des Lieferweges erfolgt durch den Verkäufer, es sei denn, der Käufer hat es vorgegeben. Der Verkäufer haftet nicht für Verluste, Schäden oder Kosten aufgrund von Verzögerungen bei Versand oder Lieferung. Der Verkäufer unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um den Versand einzuleiten und die Lieferung so nah wie möglich an den vom Käufer gewünschten Lieferterminen zu terminieren. Der Käufer erkennt an, dass die vom Verkäufer angegebenen Liefertermine nur Schätzungen sind. Der Verkäufer informiert den Käufer über das voraussichtliche Versanddatum, ist jedoch nicht für Verzögerungen beim Versand verantwortlich. Wenn der Käufer die Lieferung von Produkten verzögert, kann der Verkäufer dem Käufer diese Produkte in Rechnung stellen und sie auf Risiko und Kosten des Käufers bis zum Erhalt von Anweisungen des Käufers aufbewahren. Beschleunigt der Käufer das Projekt, verzögert er das Projekt aufgrund verspäteter Daten oder verspäteter Genehmigungen oder beeinflusst er die Mittel, Methoden, Abläufe und Techniken des Verkäufers bei der Ausführung, so ist das ein Grund für eine Änderung des Preises und des Zeitplans gemäß dem nachstehenden Abschnitt 7. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Produkte in Teillieferungen zu liefern. Die Lieferung einer von der angegebenen Menge abweichenden Menge entbindet den Käufer nicht von der Verpflichtung, die Lieferung anzunehmen und die gelieferten Produkte zu bezahlen. Der Verzug bei der Lieferung einer Teilmenge der Produkte berechtigt den Käufer nicht zur Stornierung anderer Teilmengen.

 

6. ABNAHME DER PRODUKTE.

Die Inspektion und Abnahme der Produkte und Dienstleistungen obliegt dem Käufer. Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer die Produkte und Dienstleistungen angenommen hat, sofern nicht innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Lieferung der Produkte oder Erbringung der Dienstleistungen eine schriftliche Ablehnung beim Verkäufer eingeht. Der Käufer verzichtet auf das Recht, die Abnahme danach zu widerrufen. Der Käufer ist verpflichtet, jede Abweichung in der Liefermenge oder Beschädigung der Produkte innerhalb von zehn (10) Werktagen nach der Lieferung und jeden Mangel in der Erbringung von Dienstleistungen innerhalb von zehn (10) Werktagen, nachdem ein solcher Mangel entdeckt wurde oder hätte entdeckt werden müssen, zu melden.

 

7. PRODUKTRÜCKGABE.

Der Verkäufer kann nach eigenem Ermessen unbenutzte und unbeschädigte Produkte innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Lieferung zurücknehmen. Eine solche Rückgabe muss vom Verkäufer im Voraus genehmigt werden und unterliegt einer Wiedereinlagerungsgebühr von mindestens 15 %. Der Käufer ist verantwortlich für alle Hin- und Rückfrachtkosten und für alle Schäden, die während der Rücksendung an den Produkten entstehen. Nach Prüfung und Genehmigung der zurückgesandten Produkte erstattet der Verkäufer die erhaltene Zahlung abzüglich der anfallenden Wiedereinlagerungsgebühren. Der Verkäufer akzeptiert keine Rückgabe von gebrauchten Produkten oder Sonderbestellungen.

 

8. ÄNDERUNGEN.

Der Käufer kann vor dem tatsächlichen Versand der Produkte aus dem Werk des Verkäufers Auftragsänderungen in Bezug auf die Menge, den Versand oder das Lieferdatum der Produkte verlangen, die der Verkäufer nach eigenem Ermessen annehmen oder ablehnen kann. Führen solche Änderungen zu höheren Kosten oder zu einem höheren Zeitaufwand für die Herstellung der Produkte oder zu einer Verringerung der angeforderten Menge, durch die vom Verkäufer angebotene Preisnachlässe hinfällig werden, so werden der Preis und der Zeitplan für die ursprüngliche Bestellung entsprechend angepasst, und der Käufer erklärt sich bereit, diese erhöhten Kosten zu tragen. Sofern nicht anders vereinbart, basieren die Preise für die Produkte auf den Standardspezifikationen des Verkäufers. Nach Annahme der Bestellung durch den Verkäufer werden keine Änderungen in Bezug auf die Spezifikationen vorgenommen oder zugelassen, es sei denn, sie werden vom Käufer verlangt und von einem bevollmächtigten Vertreter des Verkäufers schriftlich akzeptiert, und der sich daraus ergebende neue Preis und die Lieferfrist werden schriftlich vereinbart. Zusätzliche Kosten für die Änderungen, einschließlich Kosten für zusätzliche Werkzeuge oder Konstruktion, werden im neuen Preis berücksichtigt.

 

9. STORNIERUNG.

Der Käufer kann Anträge auf Stornierung, Änderung oder Aussetzung von Aufträgen stellen, nachdem diese angenommen wurden, indem er dem Verkäufer einen solchen Antrag schriftlich übermittelt. Der Verkäufer behält sich jedoch das Recht vor, solche Anträge auf Stornierung, Änderung oder Aussetzung von Bestellungen abzulehnen. Wenn Stornierungen oder Aussetzungen von einem bevollmächtigten Vertreter des Verkäufers genehmigt werden, kann der Verkäufer für jede stornierte Bestellung eine Gebühr in Höhe von 200 US-Dollar oder 1 % des Rechnungspreises berechnen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Änderungen werden wie in Abschnitt 8 oben behandelt.

 

10. EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG.

Die vom Verkäufer hergestellten Produkte und die von ihm erbrachten Dienstleistungen unterliegen den Bestimmungen, Bedingungen und Einschränkungen, die in der standardmäßigen eingeschränkten Gewährleistung des Verkäufers festgelegt sind, die dieser Dokumentation beigefügt ist und auf der Website des Verkäufers unter www.signature-systems.com eingesehen werden kann. Diese Garantie tritt an die Stelle aller anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien, einschließlich derjenigen der Marktgängigkeit oder der Eignung für einen hier nicht ausdrücklich genannten Zweck. Keine Zusicherung des Verkäufers durch Worte oder Handlungen, die nicht in diesem Abschnitt 10 erwähnt wird, stellt eine Garantie dar. Die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich, dass das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Käufers für nicht konforme Produkte und Dienstleistungen der Ersatz der Produkte bzw. die erneute Erbringung der Dienstleistungen ist. Für Produkte, die nicht vom Verkäufer hergestellt wurden, übernimmt der Verkäufer keine Garantie. Sie werden nur mit der Garantie (sofern vorhanden) des jeweiligen Herstellers verkauft. Der Verkäufer übernimmt keine Garantie für (i) Mängel, die durch unsachgemäße Verlegung verursacht wurden (wenn diese von einer anderen Partei als dem Verkäufer durchgeführt wurde); (ii) das Versäumnis des Käufers, für eine geeignete Verlegeumgebung (wie in den vom Verkäufer veröffentlichten Standardhandbüchern) oder eine ordnungsgemäße Wartung zu sorgen; (iii) Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder Verwendung der Produkte für andere Zwecke als die, für die sie konzipiert wurden, verursacht wurden (einschließlich, als Beispiel, Schäden, die durch den Kontakt mit Chemikalien oder Materialien entstanden sind; oder durch Scheuerschwämme beim Polieren); (iv) Schäden, die durch Unfälle oder Katastrophen wie Feuer, Überschwemmung, Belastung über die Konstruktionsspezifikationen hinaus (z. B. durch hohe Absätze, Schuhe mit Spikes, Rolllasten und Möbel ohne Bodenschutz) verursacht wurden; (v) Schäden, die durch nicht genehmigte Anbauten oder Änderungen verursacht wurden; (vi) Schäden während des Versands, der Lagerung, der falschen Handhabung oder durch Missbrauch durch den Käufer; oder (vii) Farbabweichungen der Produkte von Mustern oder fotografischen Beispielen oder Verfärbungen der Produkte aufgrund von ultraviolettem Licht oder Hitze.

 

11. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.

Die Haftung des Verkäufers für seine Produkte und Dienstleistungen beschränkt sich unter allen Haftungstheorien auf den Ersatz der vom Verkäufer als mangelhaft erkannten Produkte oder die Nacherfüllung der vom Verkäufer als mangelhaft erkannten Dienstleistungen. Auf Verlangen des Verkäufers sendet der Käufer auf eigene Kosten alle angeblich mangelhaften Produkte an den Verkäufer. In keinem Fall darf die Haftung des Verkäufers, die sich in Verbindung mit oder unter diesem Vertrag ergibt (sei es aufgrund von Vertragsbruch, unerlaubter Haftung, falscher Darstellung, Betrug, Garantie, Fahrlässigkeit, Gefährdungshaftung oder einer anderen Rechtstheorie), den Kaufpreis der betreffenden Produkte oder Dienstleistungen übersteigen. Es wird davon ausgegangen und vereinbart, dass der Käufer alle Risiken und Verbindlichkeiten übernimmt, die sich aus der Annahme, der Handhabung, dem Transport, der Lagerung, der Verwendung und der Entsorgung der Produkte ergeben. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung in Verbindung mit dem Verkauf oder der Nutzung der Produkte oder Dienstleistungen und ermächtigt auch niemanden, diese für den Verkäufer zu übernehmen.

 

12. AUSSCHLUSS VON SCHADENSERSATZ.

In keinem Fall haftet der Verkäufer für besondere, zufällige oder Folgeschäden, die sich aus oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung oder dem Verkauf von Produkten und Dienstleistungen an den Käufer ergeben, unabhängig davon, ob diese auf einer Vertragsverletzung oder Garantie, Fahrlässigkeit, unerlaubter Handlung oder einer anderen Rechtstheorie basieren. Zu den Folgeschäden zählen unter anderem Gewinnverluste, entgangene Einsparungen oder Einnahmen, Nutzungsausfall des Produkts oder der zugehörigen Geräte, Kapitalkosten, Kosten für Ersatzgeräte, -einrichtungen oder -dienstleistungen, Ausfallzeiten, Ansprüche Dritter, einschließlich Kunden, und Sachschäden. Diese Einschränkung gilt nicht für Schäden, die durch die Verletzung der Rechtsmängelhaftung verursacht wurden, sowie für Ansprüche wegen Personenschäden. In einigen Staaten sind Beschränkungen von Garantien oder Rechtsmitteln bei Verstößen in bestimmten Transaktionen nicht zulässig. In diesen Staaten gelten die in diesem Absatz und in Absatz 11 genannten Beschränkungen möglicherweise nicht.

 

13. FORCE MAJEURE.

Keine Partei haftet für die Nichteinhaltung der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder für Verzögerungen bei der Erfüllung oder Nichterfüllung dieser Vereinbarung, wenn diese Nichterfüllung oder Verzögerung auf Ursachen zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle der zu belangenden Partei liegen. Die Verpflichtungen der Parteien werden während eines solchen Zeitraums in dem Maße ausgesetzt, in dem die Unfähigkeit zur Erfüllung besteht. Zu den Ereignissen, die sich der Kontrolle einer Partei entziehen, zählen unter anderem Feuer, Sturm, Überschwemmung, Erdbeben, Explosion, Unfall, Handlungen des Staatsfeindes, Krieg (erklärt oder nicht erklärt), Rebellion, Aufstand, Sabotage, Epidemie, Quarantänebeschränkungen, Aussperrung, Arbeitskonflikte, Arbeitskräftemangel, Transportembargos oder Ausfälle oder Verzögerungen bei der Beförderung, Unfähigkeit, die erforderlichen Rohstoffe oder Maschinen zu einem angemessenen Preis oder in wirtschaftlich angemessener Weise zu beschaffen, höhere Gewalt, Handlungen (einschließlich Gesetze, Verordnungen, Missbilligungen oder Nichterteilung von Genehmigungen) einer Regierung.

 

14. GEISTIGES EIGENTUM.

Die Spezifikationen, Zeichnungen, Fertigungsdaten und sonstigen Informationen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer im Zusammenhang mit dem Angebot des Verkäufers und dem daraus resultierenden Verkauf übermittelt werden, sind Eigentum der Partei, von der sie stammen, und sind als Geschäftsgeheimnisse oder vertrauliche Informationen gemäß Abschnitt 15 zu behandeln. Ausrüstungen, Farbstoffe, Formen oder anderes persönliches Eigentum, das der Käufer dem Verkäufer zur Verfügung stellt, bleiben Eigentum des Käufers, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Käufer besitzt die Rechte an allen Teilen, die aus speziellen Werkzeugen hergestellt werden, die für die Herstellung geschützter Teile entwickelt wurden, sowie den Wert der Teileentwicklungskosten. Der Verkäufer ist Eigentümer des gesamten geistigen Eigentums, das zur Entwicklung und Herstellung der Teile verwendet wird. Zum geistigen Eigentum gehören Zeichnungen, Fertigungsdaten und die vom Verkäufer geschaffenen und entwickelten physischen Werkzeuge.

 

15. VERTRAULICHKEIT.

Jede Partei erkennt an, dass sie im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehungen mit der anderen Partei über Folgendes Kenntnis erhält, Folgendem ausgesetzt ist oder Folgendes anderweitig erhält: (i) geschäftliche, wissenschaftliche, technische oder Herstellungsinformationen; (ii) Produktspezifikationen, Zeichnungen, Herstellungsdaten; (iii) Marketingmaterialien, Finanzinformationen und Auflistungen von Namen, Adressen oder Kunden oder potenziellen Kunden; oder (iv) Produktfehler, Konstruktionsfehler, anstehende Rückrufaktionen oder ähnliche Informationen („Geschäftsgeheimnisse“ (TS), „vertrauliche Informationen“, (CI)). Die Parteien vereinbaren, dass keine der Parteien die TS oder CI zugunsten einer anderen Person weitergeben, verbreiten oder nutzen darf, außer (i) in dem Umfang, der zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag erforderlich ist; (ii) in dem Umfang, in dem solche Informationen der Öffentlichkeit schriftlich zugänglich gemacht werden (außer bei Verstoß gegen diese Bestimmung); oder (iii) in dem Umfang, der von einem zuständigen Gericht verlangt wird oder der zur Einhaltung geltender Gesetze, Vorschriften oder Anordnungen erforderlich ist. Jede Partei verlangt von allen Mitarbeitern, denen solche TS oder CI offengelegt werden, dass sie sich in gleichem Maße wie die Parteien selbst verpflichten, die Vertraulichkeit dieser TS oder CI zu wahren und sie nicht an andere weiterzugeben. Die Parteien sind sich darüber einig, dass Geldentschädigungen allein nicht ausreichen, um einen Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Abschnitts 15 zu beheben, und dass die Partei, die den Verstoß nicht begeht, zusätzlich zu allen anderen Rechtsbehelfen Anspruch auf Unterlassungsklagen oder andere billigkeitsgerichtliche Maßnahmen hat.

 

16. COMPLIANCE MIT DEN GESETZEN.

Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass die Produkte vom Käufer in keiner Weise unter Verletzung von Gesetzen, Vorschriften lokaler, staatlicher oder anderer Regierungsstellen verwendet, weiterverkauft, übertragen, exportiert oder wiederverwendet werden. Dieser Vertrag unterliegt zum Teil den geltenden staatlichen Gesetzen, Vorschriften und Regeln der Regierung der Vereinigten Staaten, einschließlich ihrer Ministerien, Behörden und Unterabteilungen, sowie des Landes, in dem die zu verkaufenden Geräte und/oder Dienstleistungen installiert, verwendet oder erbracht werden. Sollte eine Regierungsbehörde die Erfüllung dieses Vertrages ganz oder teilweise untersagen oder sollte die Ausfuhr oder Einfuhr der Ausrüstung, die Gegenstand dieses Angebots ist, oder eines daraus resultierenden Vertrages ausgeschlossen werden, weil es nicht möglich ist, innerhalb eines angemessenen Zeitraums eine entsprechende Ausfuhr- oder Einfuhrgenehmigung zu erhalten, so werden die Verpflichtungen des Verkäufers aus dem Angebot oder einem daraus resultierenden Vertrag nach Wahl des Verkäufers aufgehoben, und der Verkäufer hat Anspruch auf angemessene Kündigungsgebühren für die Stornierung eines daraus resultierenden Vertrages. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, alle erforderlichen Anträge, Unterlagen oder Maßnahmen bereitzustellen, die zur Erlangung der erforderlichen Lizenz(en) für die Ausfuhr aus den Vereinigten Staaten oder die Einfuhr in das Land des Käufers erforderlich sind. Zu diesen Dokumenten gehören u. a. das Formular ITA-629 der US-Regierung, die internationale Einfuhrbescheinigung, die Endverbraucherbescheinigung des Landes und die Einfuhrlizenz.

 

17. FREISTELLUNG.

Der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, den Käufer von allen Ansprüchen Dritter, Verletzungen, Haftungen oder Schäden freizustellen, die mit angeblichen Konstruktions- oder Herstellungsfehlern des Produkts, der Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums oder falscher Werbung zusammenhängen, soweit diese auf Handlungen oder Unterlassungen von SSG zurückzuführen sind. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer, einschließlich seiner leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter und Vertreter, zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten von und gegen alle Klagen, Ansprüche Dritter, Betriebshaftpflicht, sonstige unerlaubte Haftung, Forderungen, Maßnahmen, Verletzungen, Verluste, Schäden, Kosten und Ausgaben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwalts-, Gerichts-, Untersuchungs- und Verteidigungskosten), unabhängig von der Ursache oder angeblichen Ursache, die sich aus der Verwendung des Produkts ergeben oder damit zusammenhängen. Diese Bestimmung gilt auch nach Beendigung eines Verkaufs von Produkten oder Dienstleistungen vom Verkäufer an den Käufer oder einer Vereinbarung oder eines Vertrags zwischen Verkäufer und Käufer.

 

18. VERZUG.

Jeder der folgenden Punkte stellt ein Verzugsereignis (im Folgenden „Verzugsereignis“) dar: (i) der Käufer versäumt es, eine fällige Zahlung an den Verkäufer bei Fälligkeit zu überweisen; (ii) eine tatsächliche oder erwartete Verletzung oder Nichterfüllung einer wesentlichen Bedingung dieses Vertrags durch eine der Parteien; (iii) wenn eine der Parteien zahlungsunfähig wird, eine Abtretung zugunsten von Gläubigern vornimmt oder ein Konkursantrag oder eine Klage gemäß einem Sanierungs-, Insolvenz- oder Moratoriumsgesetz oder einem anderen Gesetz oder Gesetzen, die sich auf Schuldner beziehen, gegen oder für die betreffende Partei eingeleitet oder eingereicht wird; oder (iv) wenn ein Konkursverwalter, Treuhänder, Vormund oder ein ähnlicher Beamter ernannt wird, um das Eigentum einer der Parteien in Besitz zu nehmen. Tritt ein Verzugsereignis ein, kann die nicht säumige Partei nach eigenem Ermessen: (i) durch geeignete gerichtliche oder außergerichtliche Maßnahmen die Erfüllung des Vertrages erzwingen oder Schadensersatz für den Verstoß der säumigen Partei verlangen; oder (ii) unverzüglich durch schriftliche Mitteilung an die säumige Partei alle anhängigen Aufträge kündigen. Ein Verzugsereignis, aus welchem Grund auch immer, entbindet keine der Parteien von Verpflichtungen, die der anderen Partei zum Zeitpunkt der Beendigung geschuldet werden oder die zum Zeitpunkt der Beendigung aufgelaufen sind, und die Verpflichtungen der Parteien, die in allen Dokumentenabschnitten enthalten sind, überdauern ein solches Verzugsereignis. Die hierin vorgesehenen Rechtsbehelfe sind kumulativ und gelten zusätzlich zu allen anderen Rechtsbehelfen, die nach dem Gesetz oder nach Billigkeitsrecht zu seinen Gunsten bestehen.

 

19. RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND.

Dieser Vertrag und die jeweiligen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien unterliegen den Gesetzen des Bundesstaates Texas und werden nach diesen ausgelegt, ohne dass die dortigen kollisionsrechtlichen Regeln zur Anwendung kommen. Jede der Vertragsparteien unterwirft sich hiermit unwiderruflich und bedingungslos für sich und ihr Vermögen der ausschließlichen Zuständigkeit eines texanischen Staatsgerichts oder eines Bundesgerichts der Vereinigten Staaten von Amerika mit Sitz in Dallas County, Texas, und eines Berufungsgerichts eines solchen Gerichts, und jede der Vertragsparteien erklärt sich hiermit unwiderruflich und bedingungslos damit einverstanden, dass alle Ansprüche in Bezug auf eine solche Klage oder ein solches Verfahren vor einem solchen texanischen Staatsgericht oder, soweit gesetzlich zulässig, vor einem solchen Bundesgericht verhandelt und entschieden werden können. Jede der Vertragsparteien erklärt sich damit einverstanden, dass ein rechtskräftiges Urteil in einer solchen Klage oder einem solchen Verfahren abschließend ist und in anderen Gerichtsbarkeiten durch eine Klage auf das Urteil oder auf andere gesetzlich vorgesehene Weise vollstreckt werden kann.

 

20. SONSTIGES.

Die Rechte, Pflichten, Vereinbarungen oder Verpflichtungen aus diesem Vertrag dürfen von keiner der Parteien abgetreten oder übertragen werden, es sei denn, das geschieht im Zusammenhang mit der Übertragung des gesamten oder eines wesentlichen Teils des Geschäfts des Abtretenden oder mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei. Die Verpflichtungen, Rechte, Bedingungen und Konditionen dieser Vereinbarung sind für die Vertragsparteien und ihre zulässigen Nachfolger und Abtretungsempfänger verbindlich. Der Verzicht auf eine Bestimmung dieses Vertrags oder auf einen Verstoß oder einen Verzug im Rahmen dieses Vertrags gilt nicht als Verzicht auf eine andere Bestimmung dieses Vertrags oder auf einen Verstoß oder einen Verzug im Rahmen dieses Vertrags. Die Ausübung oder Nichtausübung eines Rechtsmittels schließt die Ausübung dieses Rechtsmittels zu einem anderen Zeitpunkt oder eines anderen Rechtsmittels zu einem beliebigen Zeitpunkt nicht aus. Jede Bestimmung dieses Vertrags, die in einer Rechtsordnung verboten oder nicht durchsetzbar ist, ist in Bezug auf diese Rechtsordnung im Umfang dieses Verbots oder dieser Nichtdurchsetzbarkeit unwirksam, ohne dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertrags in dieser Rechtsordnung ungültig werden oder die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit dieser Bestimmung in einer anderen Rechtsordnung beeinträchtigt wird. Die verschiedenen Überschriften, die in diesem Dokument verwendet werden, dienen lediglich der Vereinfachung für die Parteien und haben keinen Einfluss auf den Aufbau oder die Auslegung dieses Dokuments. Etwaige Schreibfehler können korrigiert werden.

 

21. GESETZ ÜBER AUSLÄNDISCHE KORRUPTIONSPRAKTIKEN.

Der Käufer stimmt zu, dass er bei der Erfüllung seiner Pflichten im Rahmen dieses Vertrags nicht gegen lokale, staatliche oder andere Regierungsbehörden, die Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich des U.S. Foreign Corrupt Practices Act), das Vereinigte Königreich (einschließlich des United Kingdom Bribery Act) oder andere relevante Staaten (die „anwendbaren Gesetze“) verstoßen hat und verstoßen wird. Der Käufer verpflichtet sich, bei der Erfüllung seiner Pflichten im Rahmen dieses Vertrags keine Zahlungen, Darlehen, Geldgeschenke, Zuwendungen oder Geschenke von sonstigem Wert in korrupter Absicht oder mit dem Ziel, Geschäfte zu erlangen oder aufrecht zu erhalten oder sich einen geschäftlichen Vorteil zu verschaffen, anzubieten, zu versprechen, zu genehmigen oder zu leisten: (i) an einen Beamten oder Angestellten einer Regierung oder einer öffentlichen internationalen Organisation; (ii) an einen Beamten oder Angestellten einer Abteilung, Agentur oder Einrichtung einer Regierung oder einer öffentlichen internationalen Organisation; (iii) an einen Angestellten eines Unternehmens oder einer Einrichtung, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle einer Regierung befindet; (iv) an ein unmittelbares Familienmitglied der oben genannten Beamten oder Angestellten; (v) an eine politische Partei, einen Parteifunktionär oder einen politischen Kandidaten; (vi) an einen Berater einer der oben genannten Personen oder Körperschaften; (vii) an eine andere Person, wenn das Unternehmen oder der Berater weiß oder Grund zu der Annahme hat, dass ein Teil der Zahlung, des Darlehens, des Geschenks oder des Wertgegenstands direkt oder indirekt an eine der oben genannten Personen gegeben wird; oder (viii) an eine andere Person, die gegen ein anwendbares Gesetz verstößt. Der Käufer sichert zu und gewährleistet, dass keiner seiner Vertreter, Berater, Partner, Eigentümer, Direktoren oder Angestellten ist oder sein wird: (i) ein Beamter oder Angestellter eines Ministeriums, einer Behörde, einer Einrichtung oder eines staatseigenen oder staatlich kontrollierten Unternehmens; (ii) ein Beamter einer politischen Partei; oder (iii) ein politischer Kandidat. Der Käufer sichert ferner zu und gewährleistet, dass keiner seiner Vertreter, Berater, Partner, Eigentümer, Auftraggeber oder Angestellten ein unmittelbares Familienmitglied eines Beamten oder Angestellten eines Ministeriums, einer Behörde, einer Einrichtung oder eines Unternehmens ist, das sich im Besitz der Regierung befindet oder von ihr kontrolliert wird. Der Käufer stimmt zu, dass: (i) er kein Recht hat, irgendeinen Teil dieses Vertrages abzutreten; (ii) er keine Untervertreter, Vertreter oder Unterpartner einsetzt, die nicht schriftlich von Signature genehmigt wurden; und (iii) er seine Kompensation von Signature nicht mit einer Person oder Einrichtung teilt, die nicht schriftlich von Signature genehmigt wurde. Der Käufer erkennt an, dass Signature ihn in keiner Weise ermächtigt hat, gegen einschlägige Gesetze oder Vorschriften, einschließlich des U.S. Foreign Corrupt Practices Act und des United Kingdom Bribery Act, zu verstoßen, und erklärt sich damit einverstanden, dass er eine angebliche künftige mündliche Genehmigung nicht akzeptiert, sondern eine solche Genehmigung in schriftlicher Form von Signature verlangt. Der Käufer verpflichtet sich, die Richtlinien und Verfahren von Signature in Bezug auf die Zahlung angemessener Ausgaben für Reisen, Mahlzeiten, Bewirtung, Geschenke und andere Bewirtungen zu befolgen. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass Signature die Rolle des Käufers und alle Zahlungen oder finanziellen Vereinbarungen, die Signature im Zusammenhang mit diesem Vertrag mit dem Käufer getroffen hat, gegenüber jeder staatlichen Stelle oder Person, mit der Signature Geschäfte tätigt, schriftlich offenlegen darf. Der Käufer verpflichtet sich, auf alle Anfragen von Signature, den externen Wirtschaftsprüfern von Signature oder den Anwälten von Signature in Bezug auf die in diesem Abschnitt 20 aufgeworfenen Fragen in angemessener Ausführlichkeit zu antworten, einschließlich der Erlaubnis, jederzeit die Bücher und Unterlagen des Käufers durch Signature oder eine von ihr benannte Person einzusehen. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden und sichert zu, dass er im Falle der oben beschriebenen verbotenen Aktivitäten oder bei Änderungen in den Eigentums- oder Kontrollverhältnissen des Käufers die Unterschrift unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis setzen wird. Verstößt der Käufer gegen die hier beschriebenen Zahlungsverbote, ist der gesamte Vertrag von Anfang an nichtig. Der Käufer haftet für die Rückzahlung aller Gelder, die er im Rahmen dieses Abkommens von der Unterschrift erhalten hat, und der Käufer erklärt sich bereit, alle Ansprüche auf künftige Entschädigung im Rahmen dieses Abkommens aufzugeben. Der Käufer stimmt zu: (i) Bücher, Aufzeichnungen und Konten zu erstellen und zu führen, die die Transaktionen und Verfügungen über die Vermögenswerte des Käufers genau, angemessen und detailliert widerspiegeln; und (ii) ein System interner Rechnungslegungskontrollen zu entwickeln und aufrechtzuerhalten, das ausreicht, um sicherzustellen, dass Transaktionen in Übereinstimmung mit der Ermächtigung des Managements ausgeführt werden und der Zugang zu den Vermögenswerten begrenzt ist, dass Transaktionen in einer Weise aufgezeichnet werden, die die Erstellung von Abschlüssen in Übereinstimmung mit den International Accounting Standards [oder anderen akzeptablen US-Standards] ermöglicht, dass Rechenschaft über die Verfügung über die Vermögenswerte abgelegt wird und dass Unstimmigkeiten in der Buchhaltung unverzüglich behandelt werden.

 

22. VOLLSTÄNDIGER VERTRAG.

Dieser Vertrag und die eingeschränkte Garantie des Verkäufers gelten als die vollständige und ausschließliche Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzen alle früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen und alle anderen Mitteilungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieses Vertrags.